Römermann Wirtschaftsberatung steht für: 
- Qualität durch Spezialisierung und wissenschaftliche Vertiefung
- Internationale Ausrichtung
M&A Beratung
Die Römermann Consulting GmbH ist insbesondere auf den Bereich Unternehmenskäufe und -verkäufe spezialisiert. Unser Fokus liegt dabei bei Unternehmen mit einem Umsatzvolumen zwischen zwei und 100 Millionen Euro.
- Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens
- Unternehmensbewertung
- Erstellung von Kurzprofilen
- Erstellung von Informationsmemoranden
- Auswahl und Ansprache potentieller Käufer im In- und Ausland
- Erstellung von Datenräumen für die Due Diligence Prüfung
- (Sorgfältigkeitsprüfung)
- Unterstützung bei Management Präsentationen
- Kaufabsichtserklärungen (Letter of Intent)
- Wirtschaftliche Begleitung von Vertragsverhandlungen bis zum Abschluss
- Verkaufsverträge in Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten
- Koordination sonstiger Berater (z.B. Rechtsanwälte), auch innerhalb der Römermann Gruppe
Der M&A Berater ist der zentrale Leiter und Projektmanager im Transaktionsprozess. Er stellt sicher, dass sämtliche Aspekte, die für den Erfolg der Transaktion entscheidend sind, angemessen berücksichtigt werden. Wir begleiten Sie bei diesen Schritten umfassend. Wer mit seinem Unternehmen am Markt bestehen will, muss seine Stärken und Schwächen kennen. Betriebswirtschaftliche Fragen sind der Dreh- und Angelpunkt für jeden Unternehmer. Wir analysieren Ihr Unternehmen, decken die Schwachstellen auf und zeigen, wie vorhandenes Potenzial noch weiter ausgebaut werden kann
Compliance
Unternehmen sind einer Flut nationaler und internationaler Ge- und Verbote ausgesetzt, die eine Vielzahl von Pflichten begründen und die bei Nichtbefolgung ganz erhebliche Haftungsrisiken bergen. Dabei steht auch und vor allem die für die Geschäftsführung besonders wichtige persönliche zivil-, steuer- und strafrechtliche Haftung im Focus. Unter dem Begriff Compliance ist die Gesamtheit der Maßnahmen zu verstehen, die das rechtmäßige Verhalten eines Unternehmens, seiner Organe und Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen und unternehmenseigenen Gebote und Verbote gewährleisten sollen. Doch hinter dem Begriff Compliance steht mehr als nur Gesetzestreue, nämlich die Frage, wie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Unternehmens sichergestellt werden kann.
Wir analysieren, welche versteckten Risiken in Ihrem Unternehmen bestehen, stellen dar, welche Schutzmechanismen erforderlich sind und beraten Sie bei der Einführung neuer und Anpassung bestehender betriebsinterner Arbeitsabläufe.
Das Schutzschirmverfahren
Das Schutzschirmverfahren (neu seit 01.03.2012) hat das in den USA gängige Chapter 11 Verfahren zum Vorbild. Unternehmen haben dadurch die Möglichkeit, sich 3 Monate lang unter einen Vollstreckungsschutz (Schutzschirm) zu begeben. In dieser Zeit hat die Gesellschaft unter Aufsicht eines Sachwalters die Möglichkeit, Ihr Geschäft fortzuführen, mit insolvenzrechtlichen Experten einen Sanierungsplan zu erstellen und ihn mit den Gläubigern abzustimmen. Voraussetzung ist eine Bescheinigung, wonach die Sanierung in Betracht kommt. Diese Bescheinigung muss von einem in Insolvenzsachen erfahrenen Berufsträger, in der Regel einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, erstellt werden.
Wir beraten Sie umfassend, ob ein Schutzschirmverfahren für Ihr Unternehmen sinnvoll ist und wie am besten vorgegangen werden sollte.
Existenzgründungsberatung
Wir beraten Sie bei der Gründung Ihres neuen Unternehmens, prüfen Ihre Ideen, deren Umsetzbarkeit sowie die Erfolgsaussichten und führen Gespräche mit Kapitalgebern. Daneben bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, durch erfahrene Juristen unseres Koorparationspartners die rechtliche Seite Ihres Gründungsvorhabens (Wahl der Rechtsform, Haftungsrisiken) zu optimieren.
Sanierungs-/ Krisenberatung
Wir erstellen für Sie ein individuelles Sanierungsgutachten, abgestimmt auf Ihr Unternehmen. Das Sanierungsgutachten enthält eine Analyse Ihres Unternehmens inklusive der Krisenursachen und einer Lagebeurteilung Ihres Unternehmens sowie konkrete Handlungsempfehlungen, welche Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens notwendig sind. Falls notwendig, ziehen wir Spezialisten aus den Bereichen Steuerrecht und Sanierungsrecht sowie Wirtschaftsprüfung hinzu. Wir führen Verhandlungen mit bestehenden bzw. neuen Kapitalgebern und begleiten Sie während des gesamten Restrukturierungs- und Sanierungsprozesses.
|
|
|
|
Seite 1 von 2 |